Leider wird die Frage nach der Anerkennung der Unternehmereigenschaft des Betreibers von Klein-BHKW von den Finanzämtern noch unterschiedlich betrachtet.
Dabei ist die Rückzahlung der beim Anlagenerwerb gezahlten Vorsteuer ein nicht unerheblicher Aspekt. Aber auch wenn man als Betreiber eines Klein BHKW zum erstenmal in seinem Leben „Unternehmer“ wird können sich durch die Möglichkeiten der Sonderabschreibungen und Rücklagenbildung weitere Vorteile ergeben.
Klären Sie diese Möglichkeit mit Ihrem Steuerberater oder mit Ihrem Finanzamt ab.
Legen Sie Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt
dar, dass Sie Strom in das öffentliche Netz einspeisen möchten und dafür eine Vergütung (nach EEG) erhalten werden. Damit sind Sie Unternehmer.
Machen Sie Ihren Sachbearbeiter auf die Entscheidung der OfD Hannover vom 29.10.1999, Dokument 0556002 aufmerksam, welches Betreiber einer PV- Anlage, die mehr als 10% des erzeugten Stromes einspeisen und vergütet erhalten die Unternehmereigenschaft zuerkennt.
Weisen Sie dem Finanzamt unbedingt Ihre Gewinnerzielungsabsicht nach. Erstellen Sie (mit Ihrem Steuerberater) einen Finanzplan, welcher belegt, dass Sie erwarten in absehbarer Zeit einen Überschuss zu erwirtschaften. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass das Finanzamt Ihnen die gern zitierte „Liebhaberei“ entgegenhält.
1. Klären Sie (Ihr Steuerberater) die steuerrechtlichen Aspekte mit Ihrem Finanzamt.
2. Melden Sie das Gewerbe bei Ihrem Gewerbeamt an.
3. Stellen Sie mit der Anmeldung beim Finanzamt einen Antrag auf Vorsteuerabzugsfähigkeit.
4. Sie sind als Unternehmer zu einer “ordnungsgemäßen und nachvollziehbaren” Buchführung verpflichtet. Alle Ausgaben für Ihr Projekt sind mittels Rechnungsbelege der Vorlieferanten zu dokumentieren und zu archivieren. (Aufbewahrungsfrist bis zu 10 Jahre)
5. Sie, haben nun quartalsmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung, sowie eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben.
6. Des weiteren fertigen Sie als Unternehmer ab sofort eine jährliche Einkommensteuererklärung. Da Sie in den ersten Jahren, bedingt durch die Investition der Anlage und den daraus resultierenden (Sonder-) Abschreibungen einen Verlust erwirtschaften, wird dies Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren und die Einkommensteuer senken.
Datum: 24.09.2019 vorherige Version: 21.09.2019 Start: 07.1997 Auflage 2